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Informationen zur geplanten Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen gem. § 11 AEG

Wir beabsichtigen, den Betrieb auf dem südwestlichen Teilbereich der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur des Bahnhofs Teltowkanal in der Gottlieb-Dunkel-Str. 47 in 12099 Berlin aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft einzustellen.

Im Einzelnen sind von der geplanten dauerhaften Stilllegung die Gleise G10, G11, G12, G14, G15, G17, G18 und G19 betroffen. Im Gleisplan des Bahnhofs Berlin Teltowkanal sind die genannten Gleise rot markiert.

Die genannten Gleise betreffen im Wesentlichen die Containerumschlagsanlage, den dahinter liegenden Lokschuppen und die verbliebene Anbindung des bereits vor mehr als 25 Jahren stillgelegten Stammgleises Industriestraße.

Die Containerumschlaganlage wurde 1993 speziell für den Umschlag von BSR-Containern mit verpresstem Hausmüll errichtet. Die Container wurden vom LKW - von Müllwerk Gradestrasse der BSR kommend - zum Weitertransport zur Mülldeponie auf die Eisenbahn umgeladen. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme des Direktgleisanschlusses der BSR 2003/2004 verlor die Containerumschlaganlage ihre Bedeutung. Wie sich in der Folgezeit herausstellte, war es trotz großer Anstrengungen nicht möglich, Transportkunden zu gewinnen, für die ein Containerumschlag LKW/Bahn bzw. Bahn/LKW mit der vorhandenen Containerumschlaganlage wirtschaftlich interessant ist. Der Grund hierfür liegt in der fehlenden Möglichkeit Container zwischen zu lagern. Die beengten Platzverhältnisse auf dem Bahnhof Teltowkanal, auf dem sich die Containerumschlaganlage befindet, reichen für die erforderliche Zwischenlagerung der Container nicht aus, somit ist keine wirtschaftlich sinnvolle Nachnutzung der Containerumschlaganlage möglich.

Anfragen und Angebote zur Übernahme der Infrastruktur, deren dauerhafte Stilllegung jetzt geplant ist, sind ausschließlich schriftlich zu richten an:

Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Berlin
Gottlieb-Dunkel-Strasse 47
12099 Berlin

Mit der Bekanntmachung der beabsichtigten Stilllegung im Bundesanzeiger läuft die dreimonatige Angebotsfrist.

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